Die Kostenrechnung im Krankenhaus besteht in der Regel aus einer Kostenarten- und einer Kostenstellenrechnung nach dem Vollkostenrechnungssystem. Kostenträgerrechnungen existieren nur bezogen auf Einzelfälle, nicht jedoch für das gesamte Krankenhaus. Viele Krankenhäuser begnügen sich mit der Qualität der bestehenden Kostenrechnungssystematik. Allerdings fragen verantwortliche Chefärzte immer häufiger nach genaueren Informationen als die, die ihnen im Rahmen des bestehenden Systems geboten werden. Sie wollen wissen, welche Kosten für die konkrete Patientenbehandlung anfallen und wie hoch der Kostendeckungsgrad über die erzielten Erlöse pro Fall ist. Innovative Krankenhäuser, die mit uns bereits zusammen gearbeitet haben, lassen sich die Leistungen der Mitarbeiter entlang der Patientenbehandlung noch einmal aufzeichnen und rechnen dann die Kosten für diese direkten Leistungen mitarbeiter- und patientenbezogen zu. Damit werden die sonst als Gemeinkosten bezeichneten Leistungen zu patientenbezogenen Einzelkosten. Wenn also von der Aufnahme bis zur Entlassung alle Prozesse systematisch erfasst und pro Fall zugerechnet werden, dann sind patientenbezogene Kosten- und Erlösvergleiche fundiert möglich. Wir beraten unsere Klienten darin, wie sie ihre Kosten und Leistungen genauer abbilden und berechnen können. Eine InEk-Kalkulation leistet eine solche Prozesskostenrechnung nicht.