bh.m
Hospital Consulting

Ziel der Einführung des Leistungsentgeltes nach § 18 TVöD ist die Verbesserung der öffentlichen Dienstleistung. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.
Im Rahmen der Ausgestaltung und Weiterentwicklung eines Krankenhauses bezüglich

  • Management und Führung
  • Motivationsstruktur von Mitarbeitern
  • Gestaltung von Arbeitsaufgaben
  • Wissenserwerb und Wissenstransfer usw.

sollten zukünftig alle Bereiche eines Krankenhauses regelmäßige Leistungserfassungen durchführen.
Gegenstand unserer Beratungsprojekte ist es u. a., dass Führungskräfte im Krankenhaus das Leistungsverhalten und die Schlüsselqualifikationen der Mitarbeiter besser einschätzen können. Die Leistungserfassung ist Grundlage für die Leistungsbeurteilung. Die Leistungsbeurteilung ist wiederum Grundlage für die Bemessung des Leistungsentgeltes gemäß § 18 TVöD. Darüber hinaus dient die Leistungsbeurteilung der Dokumentation der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung sowie als Steuerinstrument für Fördermaßnahmen.

Abbildung 1: Schrittfolge im Projekt