bh.m
Hospital Consulting

Viele Träger von Alten- und Pflegeheimen sind auf die Verhandlungen mit den Kostenträgern inhaltlich gut vorbereitet. Die Leistungsvereinbarungen sind fertig, die Vergütungsvereinbarungen prospektiv zusammengestellt, zukünftige Entwicklungen begründet und bewertet, so dass den Verhandlungen eigentlich positiv entgegengesehen werden kann. Viele Einrichtungsträger sind allerdings auch mit dem Herzen mit ihren Einrichtungen verbunden. Das ist auch gut so, weil diese Art von Empathie häufig „den Geist oder die Seele“ der jeweiligen Einrichtung ausmacht. Das, was sich im Alltag allerdings bewährt, muss nicht auch im Umgang mit Kostenträgern gut sein. Vertreter der Kostenträger haben häufig ein Interesse, möglichst geringe Ausgaben in ihrem Verhandlungsbereich zu verantworten. Während der Budget- oder Pflegesatzverhandlung zeigen sie sich dann häufig sehr sperrig und den Argumenten der Einrichtungsbetreiber nicht aufgeschlossen. In solchen Situationen erscheint es ratsam, einen neutralen Partner in die Verhandlung mit Kostenträgern einzuschalten. Der Partner sollte in Fragen der Pflegesatzberechnung, der Personalbedarfsermittlung sowie der rechtlichen Fragen der Sozialgesetzgebung und deren Ausführungsbestimmungen bewandert sein. Eine ruhige Art, die angesprochenen Verhandlungsfragen gelassen aufzunehmen, zunächst einmal sachlich zu prüfen, um sie dann inhaltlich fundiert zu beantworten, gehört zu seinen herausragenden Eigenschaften.

In mehreren Fällen haben wir Einrichtungen gegenüber Ministerien, Krankenkassen, Pflegeversicherungen oder Kreisen bereits erfolgreich vertreten.